Hinweise zu unseren Stellenbesetzungsverfahren

Die Personalauswahl im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem „Grundsatz der Bestenauslese“, der in Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert ist. Die Personalauswahl richtet sich demnach nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerberinnen und Bewerber. Bitte beachten Sie deshalb die folgenden Hinweise sowie die in der jeweiligen Stellenausschreibung enthaltenen Hinweise.

  • Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen.
  • Sonstige Bewerbungen, die sich nicht auf eine aktuelle Ausschreibung beziehen, können wir leider nicht berücksichtigen. Solche Bewerbungen vernichten wir datenschutzgerecht. Wenn Sie momentan kein passendes Stellenangebot finden, dann schauen Sie einfach später noch einmal vorbei. 
  • Bitte beachten Sie, dass wir nur Bewerber/-innen in die engere Wahl nehmen können, die das Anforderungsprofil erfüllen. Dies betrifft insbesondere die dort angegebene Ausbildung und Berufserfahrung.
     
  • Damit Sie sich schnell, einfach und kostengünstig bewerben können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich  auch online zu bewerben. In unseren Stellenangeboten finden Sie deshalb auch immer eine E-Mailadresse, an die Sie Ihre Bewerbung bitte in einer zusammenhängenden Datei mailen können. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit und sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form (mit der "klassischen" Mappe) ab.
  • Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Kopien von Dienst- oder Arbeitszeugnissen, Beurteilungen und gegebenenfalls Referenzen bei, die nicht älter als drei Jahre sein sollen. Falls Sie diese Nachweise über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung nicht vorlegen, können wir Sie im Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigen.
  • Eine noch so schön gestaltete Bewerbungsmappe verschafft Ihnen keinen Vorteil im Auswahlverfahren. Bitte beachten Sie, dass wir solche Unterlagen nicht zurücksenden, sondern nach dem Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichten, es sei denn Sie fügen Ihrer Bewerbung für eine Rücksendung Ihrer Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen nicht für spätere Stellenbesetzungsverfahren aufbewahren können. Sollten Sie sich für eine weitere Stellenausschreibung interessieren, so bewerben Sie sich bitte erneut.
  • Um das jeweilige Verfahren möglichst schnell und kostengünstig durchzuführen geben Sie bitte für die folgende Korrespondenz Ihre E-Mailadresse an.
  • Sollten Sie sich zeitgleich auf mehrere Stellen bewerben, so tragen Sie Ihre Daten bitte für jede Ausschreibung einzeln ein.
  • Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass befristet ausgeschriebene Stellen tatsächlich auch nur befristet besetzt werden sollen. Sehen Sie deshalb bitte von Anfragen hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung ab. Dies wird bereits vor der Ausschreibung geklärt und dann entsprechend ausgeschrieben. Sollte eine (un-)befristete Weiterbeschäftigung grds. möglich sein, weisen wir in der jeweiligen Ausschreibung bereits darauf hin. Sofern eine unbefristete Beschäftigung möglich ist, wird auch direkt entsprechend ausgeschrieben.
  • So läuft das Verfahren ab: In der Regel erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung auf Ihre Bewerbung. Allerdings kann es auch vorkommen, dass sich dies wegen der Masse an Bewerbungen und der sonstigen Arbeit in der Personalverwaltung etwas verzögern kann. Sie erhalten aber auf jeden Fall eine Rückmeldung.
  • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen gesichtet und entschieden, wer das Anforderungsprofil erfüllt und in die engere Wahl kommt. Bewerber und Bewerberinnen, die in die engere Wahl kommen, erhalten die Gelegenheit, sich einer Auswahlkommission persönlich vorzustellen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten sämtliche Bewerber/-innen eine Information über die Entscheidung.
  • Die Dauer des Verfahrens hängt von vielen Faktoren ab. Wir können daher leider keine generelle Aussage hierzu machen.
  • Die Bezahlung erfolgt bei Beschäftigten (Angestellte/Arbeitnehmer/-innen) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Beamtinnen und Beamte werden nach dem Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V) besoldet. Die Entgelt- und Besoldungstabellen finden Sie im Internet.
  • Haben Sie weitere Fragen zum Stellenangebot oder zum Verfahren? Wir beantworten Ihnen diese gerne! Rufen Sie uns an; die Telefonnummer der Kontaktperson finden Sie im Ausschreibungstext.

 

Nun hoffen wir, dass Sie in unseren aktuellen Stellenausschreibungen eine Stelle finden, die Ihnen zusagt. Wenn Sie das Anforderungsprofil der Stelle erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung!

Stand: August 2018