Hinweise zu unseren Stellenbesetzungsverfahren

Die Personalauswahl im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem „Grundsatz der Bestenauslese“, der in Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert ist. Die Personalauswahl richtet sich demnach nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerberinnen und Bewerber. Bitte beachten Sie deshalb die folgenden Hinweise sowie die in der jeweiligen Stellenausschreibung enthaltenen Hinweise.

  • Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen.
  • Sonstige Bewerbungen, die sich nicht auf eine aktuelle Ausschreibung beziehen, können wir leider nicht berücksichtigen. Solche Bewerbungen vernichten wir datenschutzgerecht. Wenn Sie momentan kein passendes Stellenangebot finden, dann schauen Sie einfach später noch einmal vorbei. 
  • Bitte beachten Sie, dass wir nur Bewerber/-innen in die engere Wahl nehmen können, die das Anforderungsprofil erfüllen. Dies betrifft insbesondere die dort angegebene Ausbildung und Berufserfahrung.
     
  • Damit Sie sich schnell, einfach und kostengünstig bewerben können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich  auch online zu bewerben. In unseren Stellenangeboten finden Sie deshalb auch immer eine E-Mailadresse, an die Sie Ihre Bewerbung bitte in einer zusammenhängenden Datei mailen können. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit und sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form (mit der "klassischen" Mappe) ab.
  • Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Kopien von Dienst- oder Arbeitszeugnissen, Beurteilungen und gegebenenfalls Referenzen bei, die nicht älter als drei Jahre sein sollen. Falls Sie diese Nachweise über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung nicht vorlegen, können wir Sie im Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigen.
  • Eine noch so schön gestaltete Bewerbungsmappe verschafft Ihnen keinen Vorteil im Auswahlverfahren. Bitte beachten Sie, dass wir solche Unterlagen nicht zurücksenden, sondern nach dem Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichten, es sei denn Sie fügen Ihrer Bewerbung für eine Rücksendung Ihrer Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen nicht für spätere Stellenbesetzungsverfahren aufbewahren können. Sollten Sie sich für eine weitere Stellenausschreibung interessieren, so bewerben Sie sich bitte erneut.
  • Um das jeweilige Verfahren möglichst schnell und kostengünstig durchzuführen geben Sie bitte für die folgende Korrespondenz Ihre E-Mailadresse an.
  • Sollten Sie sich zeitgleich auf mehrere Stellen bewerben, so tragen Sie Ihre Daten bitte für jede Ausschreibung einzeln ein.
  • Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass befristet ausgeschriebene Stellen tatsächlich auch nur befristet besetzt werden sollen. Sehen Sie deshalb bitte von Anfragen hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung ab. Dies wird bereits vor der Ausschreibung geklärt und dann entsprechend ausgeschrieben. Sollte eine (un-)befristete Weiterbeschäftigung grds. möglich sein, weisen wir in der jeweiligen Ausschreibung bereits darauf hin. Sofern eine unbefristete Beschäftigung möglich ist, wird auch direkt entsprechend ausgeschrieben.
  • So läuft das Verfahren ab: In der Regel erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung auf Ihre Bewerbung. Allerdings kann es auch vorkommen, dass sich dies wegen der Masse an Bewerbungen und der sonstigen Arbeit in der Personalverwaltung etwas verzögern kann. Sie erhalten aber auf jeden Fall eine Rückmeldung.
  • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen gesichtet und entschieden, wer das Anforderungsprofil erfüllt und in die engere Wahl kommt. Bewerber und Bewerberinnen, die in die engere Wahl kommen, erhalten die Gelegenheit, sich einer Auswahlkommission persönlich vorzustellen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten sämtliche Bewerber/-innen eine Information über die Entscheidung.
  • Die Dauer des Verfahrens hängt von vielen Faktoren ab. Wir können daher leider keine generelle Aussage hierzu machen.
  • Die Bezahlung erfolgt bei Beschäftigten (Angestellte/Arbeitnehmer/-innen) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Beamtinnen und Beamte werden nach dem Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V) besoldet. Die Entgelt- und Besoldungstabellen finden Sie im Internet.
  • Haben Sie weitere Fragen zum Stellenangebot oder zum Verfahren? Wir beantworten Ihnen diese gerne! Rufen Sie uns an; die Telefonnummer der Kontaktperson finden Sie im Ausschreibungstext.

 

Nun hoffen wir, dass Sie in unseren aktuellen Stellenausschreibungen eine Stelle finden, die Ihnen zusagt. Wenn Sie das Anforderungsprofil der Stelle erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung!

Stand: August 2018

Datenschutzerklärung zu Stellenausschreibungen

Informationen zum Datenschutz in der 
Stadt Bad Doberan
(gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung)


Verarbeitungstätigkeit: Personalsachbearbeitung in Stellenbesetzungsverfahren

Vorbemerkungen:

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die
Regeln der europäischen Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes,
des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und an bestehende
Spezialgesetze. Dies bedeutet auch, dass wir nicht mit Ihren Daten handeln oder diese
unbefugt weitergeben. Ihre Daten werden wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
geschützt.
Im Folgenden möchten wir Ihnen erklären, wie wir mit Ihren persönlichen Daten umgehen.

1. Wer sind die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung?

a) Angaben zum Verantwortlichen
Name: Stadt Bad Doberan, Der Bürgermeister
Amt für Zentrale Dienste, SG Personal/Organisation
Anschrift: 18209 Bad Doberan, Severinstraße 6
Telefon: 038203/915-0
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet-Adresse: www.bad-doberan-heiligendamm.de

b) Angaben zur Person der Dantenschutzbeauftragten
Name: Karin Rose
Anschrift: Stadt Bad Doberan, 18209 Bad Doberan, Severinstraße 6
Telefon: 038203/915-2072
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

c) Aufsichtsbehörde
Name: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: 19053 Schwerin, Lennéstraße 1
Telefon: 0385/59494 0
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


2. Warum brauchen wir Ihre Daten?


Die personenbezogenen Daten, die Bewerberinnen und Bewerber angeben, werden erhoben
und verarbeitet, um die Bewerbungen zu bearbeiten und Stellenbesetzungsverfahren
durchzuführen. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG), sodass jede Bewerbung nach diesen
Kriterien beurteilt werden muss.
Aus Rechtsschutzgründen werden die Daten zudem verarbeitet um geltend gemachte
Rechtsansprüche aus den jeweiligen Stellenbesetzungsverfahren abzuwehren. Mit dem
Einreichen / der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Verarbeitung
Ihrer Daten zu.


3. Welche Daten brauchen wir?


Beschäftigtendaten (u.a. Name, Adressdaten, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate), die sie uns
mit Ihrer Bewerbung übermitteln.
Sofern Sie uns ihre Bewerbungen via E-Mail übermitteln, bitten wir hierbei jedoch zu
beachten, dass E-Mails grundsätzlich nicht verschlüsselt versendet werden und die Bewerber
selbst für die Verschlüsselung sorgen müssen. Wir können daher für den Übertragungsweg
der Bewerbung zwischen dem Absender und dem Empfang auf unserem Server keine
Verantwortung übernehmen.
Soweit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens freiwillig besondere Kategorien von
personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO mitgeteilt werden, erfolgt
deren Verarbeitung zusätzlich nach Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten, wie
z.B. Schwerbehinderteneigenschaft oder ethnische Herkunft). 
Soweit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besondere Kategorien von
personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO bei Bewerbern angefragt
werden, erfolgt deren Verarbeitung zusätzlich nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (z.B.
Gesundheitsdaten, wenn diese für die Berufsausübung erforderlich sind).

4. Geben wir Ihre Daten weiter?


Die Weitergabe der Daten erfolgt nur innerhalb der Stadtverwaltung Bad Doberan und nur
an die Interessenvertretung und Fachvorgesetzten, die am konkreten Auswahlprozess
mitwirken. Es erfolgt keine Übermittlung der Daten an Drittländer.


5. Wie lange speichern wir Ihre Daten?


Ihre Daten werden bei der Stadt Bad Doberan solange gespeichert, wie es unter Beachtung
der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Die von den Bewerbern zur Verfügung gestellten Daten, können im Fall einer erfolgreichen
Bewerbung für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses von uns weiterverarbeitet
werden. Andernfalls, sofern die Bewerbung auf ein Stellenangebot nicht erfolgreich ist,
werden die Daten der Bewerber gelöscht. Die Daten der Bewerber werden ebenfalls
gelöscht, wenn eine Bewerbung zurückgezogen wird, wozu die Bewerber jederzeit
berechtigt sind. Die Löschung erfolgt, vorbehaltlich eines berechtigten Widerrufs der
Bewerber, nach dem Ablauf eines Zeitraums von sechs Monaten, damit wir etwaige
Anschlussfragen zu der Bewerbung beantworten und unseren Nachweispflichten aus dem
Gleichbehandlungsgesetz genügen können. 


6. Was sind Ihre Rechte?


Sie haben ein Recht auf:
a. Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
(Artikel 15 DS-GVO),
b. auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
(Artikel 16 DS-GVO),
c. auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der
Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft,
d. auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig
verarbeitet wurden,
e. auf Widerspruch (Artikel 21 DS-GVO),
f. auf Widerruf bei Einwilligungen,
g. auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (siehe oben).

 

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